AGB
1 Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
Diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen, welche ihre Reise mit Twende Tanzania Safari GmbH gebucht haben. Sie sind Bestandteil des Vertrages mit Twende Tanzania Safari GmbH.
2 Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und TTS kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) für Sie und TTS wirksam. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten somit für alle Reiseteilnehmer.
2.2 Bei Ihrer Buchung sind Sie verpflichtet, Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann Ihnen die Reiseleistung verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung der Tickets. Die dabei entstehenden Kosten kann TTS nicht übernehmen.
2.3 Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in Tansania gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen in Tansania liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Für Änderungen der Fluggesellschaften (Flugplan, Reisekosten usw.) kann TTS keine Haftung übernehmen. Auch bei allen anderen durch die Reiseteilnehmer selbst bzw. direkt gebuchten Arrangements ist TTS nicht Vertragspartner.
2.4 Werden Ihnen durch TTS einzelne Reise(neben)leistungen von Drittanbietern (z.B. Hotel, Inlandfluglinien etc.) und/oder Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern oder Reedereien vermittelt, so gelten die jeweiligen Reise- und Vertragsbedingungen der Drittanbieter.
3 Provisorische Reservierungen und Buchungen
3.1 TTS nimmt keine provisorischen Reservierungen oder Buchungen entgegen.
4 Zahlungsbedingungen und Preis
4.1 Fälligkeit
Der gesamte Rechnungsbetrag ist anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.
4.2 Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle behalten wir uns vor, die angegebenen Preise nachträglich, auch nach Vertragsabschluss anzupassen, und zwar im Falle von:
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z. B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen oder erhöhten Parkeintrittsgebühren)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
– plausibel erklärbaren Druckfehlern
– Wechselkursänderungen
4.3 Wechselkurse
Die Preise der Reisearrangements werden kalkuliert zu den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen der Zweitanbieter
4.4 Rücktritt
Falls TTS die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen TTS eine Rückzahlung gemäss Ziffer 6.3 leisten.
5 Rücktritt, Änderung oder Nichtantritt durch Sie
5.1 Allgemeines
Grundsätzlich muss eine Annullierung bzw. Änderung schriftlich erfolgen.
Falls das EDA und/oder das BAG von Reisen in eine von Ihnen gebuchte Region abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode ändern. Es werden keine Annullierungsgebühren fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren und Versicherungsprämien verlangt werden. TTS hält sich ausschliesslich an die Reisehinweise von EDA oder BAG. Wird von diesen Behörden nicht ausdrücklich von Reisen in Ihr gebuchtes Land resp. Region abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
5.2 Bearbeitungsgebühren
TTS erhebt für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefonspesen. Bei Schiffsreisen, Safaris und begleiteten Trekkings sind zusätzliche Reederei- und Agenturspesen möglich. Nach Beginn der Annulierungsfristen gelten zusätzlich die Bedingungen gemäss Ziffer 5.3.
5.3 Kosten einer Annulierung/Änderung
Treten Sie später als die nachfolgend genannte Anzahl Tage vor Ihrem Reisebeginn vom Vertrag zurück, so erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 5.2 die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises:
– 90-45 Tage vor Abreise 25%
– 45-30 Tage vor Abreise 50%
– 30-0 Tage vor Abreise inkl. Nichterscheinen 100%
5.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, können Sie unter den nachfolgenden Bedingungen eine Ersatzperson für Sie vorschlagen. Beachten Sie jedoch, dass wir Ihre Ersatzperson nur verbindlich melden können, sofern alle unsere Reisepartner diesen Wechsel im Meldezeitpunkt noch zulassen. Im weiteren gelten folgende Punkte:
– Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
– Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.
– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
– Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
– Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die eventuell durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
5.5 Nichtantritt der Reise
Tritt ein Passagier die von TTS arrangierte Reise nicht an, so ist in jedem Fall der Reisepreises zu 100% zu zahlen und die Beförderungspflicht entfällt. Dies gilt auch bei Flugplanverschiebungen. TTS empfiehlt den Rückflug in die Schweiz 72h vor Abflug bei der entsprechenden Vertretung zu bestätigen.
5.6 Solidarische Verantwortlichkeit
Teilnehmer an einer TTS-Reise haften für die Reisekosten insgesamt solidarisch, unabhängig davon, wer in der
Reisevereinbarung bzw. im Vertragsabschluss als Unterzeichnender namentlich auftritt.
6 Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung der Reise durch TTS
6.1 Unvorhergesehene Änderungen vor der Reise
Ist es nicht möglich, eine Reise wie versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemüht sich TTS – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung. Und zwar so, dass der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Unvorhergesehene Änderungen während der Planung
TTS behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Flugzeugtyp, Fluggesellschaft, Ausflüge) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. TTS behält sich bei durch das Unternehmen organsierten Inlandflügen das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. Der Name der neuen Fluggesellschaft wird Ihnen baldmöglichst mitgeteilt. In seltenen Fällen ist TTS auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Safaris auch Hochwasser), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. TTS ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
6.3 Kosten durch unvorhergesehene Änderungen während der Planung
Muss TTS eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von TTS eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 4.2 oder 5.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Ohne Ihre schriftliche Rücktrittserklärung innert 5 Tagen gilt die Preiserhöhung als akzeptiert. Im Falle des Rücktrittes erhalten Sie Ihre Anzahlung abzüglich einer Unkostenpauschale von maximal 10% des Arrangementpreises zurück.
7 Gibt es während Ihres Reisearrangements Schwierigkeiten
7.1 Beanstandungen während der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Vertretung vor Ort oder dem entsprechenden Dienstleistungserbringer bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.
Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Vertretung oder entsprechend dem Dienstleistungserbringer eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Vor Ort können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht oder anerkannt werden.
7.2 Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, ist TTS grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet.
Für den Fall, dass Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, wird Ihnen TTS bzw. unsere Vertretung vor Ort bei der Organisation der Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
Entstehende Mehrkosten kann TSS nicht übernehmen. Beim Abschluss von Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 11.1 und 11.2) empfehlen wir eine Rückreisekostenversicherung einzuschliessen.
7.3 Rückvergütungen
Falls Sie bei Beanstandungen (siehe Punkt 7.1) berechtigte Ansprüche anmelden wollen, so ist Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung unserer Vertretung an der Destination oder des Dienstleistungserbringer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei TTS einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
8 Pass, Visa, Impfungen und Versicherungen
8.1 Auf www.twendetanzania.ch finden Sie Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt des Buchungsabschlusses.
Allfällige später vor Reiseantritt bekannt werdende Änderungen wird Ihnen TTS mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.
8.2 TTS übernimmt keine Haftung für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist jede/r Reiseteilnehmerin/Reiseteilnehmer allein verantwortlich.
8.3 TTS empfiehlt ausdrücklich, eine Reiseversicherung abzuschliessen, welche die nicht in der Haftung (9) enthaltenen Punkte abdeckt.
9 Haftung
9.1 Allgemeine Hinweise
TTS verpflichtet sich, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss Ausschreibung im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.
9.2 Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
Unsere Haftung beschränkt sich, soweit zulässig, auf insgesamt den zweifachen Reisepreis und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
TTS übernimmt keine Haftung, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haftet TTS nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Safarireisen auch Hochwasser oder bei Trekking schlechte Wetterbedingungen) behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
9.3 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse für Schäden aus Nichterfüllung oder nicht korrekter Vertragserfüllung, so gelten diese Beschränkungen als Ausschlüsse für die Haftung von TTS. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). Eine weitergehende Haftung von TTS ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9.4 Vor Ort gebuchte Ausflüge, Veranstaltungen, Sportangebote usw.
Auf Ihrer Reise ist es möglich, Ausflüge, Besichtigungen, Veranstaltungen, Sportangebote zusätzlich individuell zu buchen. Beachten Sie, dass TTS hier nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern auftritt. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen.
TTS kann deshalb für Ausflüge, Veranstaltungen, Sportangebote und Besichtigungen etc., die Sie während Ihres Aufenthaltes in Tanzania buchen, keine Haftung übernehmen.
9.5 Unfälle und Erkrankungen, Schwangerschaft
TTS übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde.
Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, vor der Buchung den Veranstalter zu informieren und sich über die Transportbedingungen der Airlines und Reedereien zu erkundigen. Dabei kann Ihnen TTS behilflich sein.
Wird Ihnen der Transport/die Einschiffung infolge Schwangerschaft verweigert, wird jegliche Haftung abgelehnt. In der Regel akzeptieren Reedereien Schwangere ab der 25. Woche nicht mehr.
9.6 Sachschäden
TTS übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstählen und Verlusten während einer Reise mit TTS. TTS empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
9.7 Verjährung
Forderungen gegenüber TTS verjähren innerhalb eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere resp. zwingende längere Verjährungsfristen aufgrund des anwendbaren nationalen und internationalen
10 Flüge bzw. Gepäck innerhalb von Tansania
10.1 Reisegepäck und Sportgeräte
In der Regel ist Ihr Gratis-Reisegepäck bei Inlandflügen mit den lokalen Fluggesellschaften auf 1 Gepäckstück mit höchstens 15kg pro Person beschränkt. Bei den meisten Fluggesellschaften ist das 2. Gepäckstück kostenpflichtig.
Bitte beachten Sie auch die lokalen Bestimmungen des Flughafens betreffend Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Auf den meisten Inlandflügen ist der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldungund gegen Gebühr.
Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden vor Ort einkassiert.
10.2 Elektronisches Flugticket/E-Ticket
Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, stellt TTS ausschliesslich E-Tickets aus. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus.
10.3 Verspätungen
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren. Infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten.
11 Versicherungen
11.1 Annullierungskosten-Versicherung
Bei Buchung wird der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung empfohlen.
11.2 Zusatzversicherungen / Reise-Assistance
Die Erfahrung zeigt, dass plötzliche Zwischenfälle Reisende schnell vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. TTS empfiehlt deshalb den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung.
Sollten Sie während Ihrer Ferien erkranken oder verunfallen, organisiert diese die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in die Schweiz.
Sehr zu empfehlen ist auch der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Sie deckt Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks entstehen.
12 Datenschutz
12.1 Sammlung und Speicherung von Informationen
Für TTS ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. TTS hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Neben Ihren Kontaktangaben werden bei der Buchung zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie TTS zur Verfügung stellen. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während Ihrer Reise etc.) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden.
12.2 Weitergabe an Dritte
Ihre Daten können unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für TTS nutzen, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann.
Ihre Daten dürfen an Kooperationspartner weitergegeben und von diesen Unternehmen im selben Ausmass genutzt werden, wie sie TTS nutzt, wie es also zur Geschäftsabwicklung notwendig ist oder vom geltenden Recht und namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird – oder auch wie die Daten zur Wahrung bzw. Durchsetzung berechtigter Interessen von TTS notwendig sind.
Mit Ihrer Buchung erklären Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten zum Zweck der Geschäftsabwicklung durch TTS.
Ausserhalb der Geschäftsabwicklung gibt TTS keine persönlichen Daten ohne Einwilligung weiter (z.B. Verkauf / Vermittlung usw.).
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten ist Luzern. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.