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AGB

1. Allgemeine Reise-und Vertragsbedingungen
Diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen, welche ihre Reise mit Twende Tanzania Safari (TTS) gebucht haben. Sie sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und TTS.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und TTS kommt mit der Unterzeichnung des Vertragsdokuments zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt den vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) für Sie und TTS wirksam. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.2 Bei Ihrer Buchung sind Sie verpflichtet, Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann Ihnen die Reiseleistung verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung der Tickets. Die dabei entstehenden Kosten kann TTS nicht übernehmen.

2.3 Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen erst ab Flughafen in Tanzania gelten. Hin- und Rückflug von/nach Tansania sind in Ihrer eigenen Verantwortung. Das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen in Tanzania liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Für Änderungen der Fluggesellschaften (Flugplan, Reisekosten usw.) kann TTS keine Haftung übernehmen. Auch bei allen anderen durch die Reiseteilnehmer selbst bzw. direkt gebuchten Arrangements ist TTS nicht Vertragspartner.

2.4 Werden Ihnen durch TTS einzelne Reise(neben)leistungen von Drittanbietern (z. B. Hotel, Inlandfluglinien etc.) und/oder Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern oder Reedereien vermittelt, so gelten die jewei- ligen Reise- und Vertragsbedingungen der Drittanbieter.

3. Provisorische Reservierungen und Buchungen

3.1 TTS nimmt keine provisorischen Reservierungen oder Buchungen entgegen.

4. Zahlungsbedingungen und Preise

4.1 Fälligkeit
Eine Anzahlung von 40% des Reisepreises wird beim Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor der geplanten Abreise zur Bezahlung fällig.

Im Fall, dass der Vertragsschluss weniger als 40 Tage vor der geplanten Abreise erfolgt, wird der gesamte Reisepreis bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig.

4.2 Preiserhöhungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle behalten wir uns vor, die angegebenen Preise nachträglich, auch nach Vertragsabschluss, zu erhöhen, und zwar im Falle von:
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z. B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen oder erhöhte Parkeintrittsgebühren)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
– plausibel erklärbaren Druckfehlern
– Wechselkursänderungen

4.3 Wechselkurse
Die Preise der Reisearrangements werden zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt der unverbindlichen Offertstellung kalkuliert.

4.4 Rücktritt
Falls TTS die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen erhöhen muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen TTS eine Rückzahlung gemäss Ziffer 6.3 leisten.

5. Rücktritt, Änderung oder Nichtantritt durch Sie

5.1 Allgemeines
Eine Annullierung bzw. Änderung muss schriftlich erfolgen.
Falls das EDA und/oder das BAG vor Reisen in eine von Ihnen gebuchte Region abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode ändern. Es werden keine Annullierungsgebühren fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren und Versicherungsprämien verlangt werden.
TTS hält sich ausschliesslich an die Reisehinweise von EDA oder BAG. Wird von diesen Behörden nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land resp. Region abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

5.2 Bearbeitungsgebühren
TTS erhebt für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person.
Hinzu kommen eventuelle Telefonspesen. Bei Schiffsreisen, Safaris und begleiteten Trekkings sind zusätzliche Reederei- und Agenturspesen möglich. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten zusätzlich die Bedingungen gemäss Ziffer 5.3.

5.3 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie später als die nachfolgend genannte Anzahl Tage vor Ihrem Reisebeginn vom Vertrag zurück, so erheben wir zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 5.2 die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises, wobei 100% des Arrangementpreises nicht überschritten werden.
– 90- 45 Tage vor Abreise 25 %
– 44- 30 Tage vor Abreise 50 %
– 29 – 0 Tage vor Abreise inkl. Nichterscheinen 100 %

5.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, können Sie unter den nachfolgenden Bedingungen eine Ersatzperson für Sie vorschlagen. Beachten Sie jedoch, dass wir Ihre Ersatzperson nur verbindlich melden können, sofern alle unsere Reisepartner diesen Wechsel im Meldezeitpunkt noch zulassen. Im weiteren gelten folgende Punkte:
– Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
– Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.
– Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
– Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
– Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die eventuell durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

5.5 Nichtantritt der Reise
Tritt ein Passagier die von TTS arrangierte Reise nicht an, so ist in jedem Fall der Reisepreises zu 100 % zu zahlen und die Beförderungspflicht entfällt. Dies gilt auch bei Flugplanverschiebungen. TTS empfiehlt den Rück- flug in die Schweiz 72 h vor Abflug bei der entsprechenden Vertretung zu bestätigen.

5.6 Solidarische Verantwortlichkeit
Teilnehmer an einer TTS-Reise haften für die Reisekosten insgesamt solidarisch, unabhängig davon, wer in der Reisevereinbarung bzw. im Vertragsabschluss als Unterzeichnender namentlich auftritt.

6. Programmänderungen, Abbruch oder Nichtdurchführung der Reise durch TTS

6.1 Unvorhergesehene Änderungen vor der Reise
Ist es nicht möglich, eine Reise wie versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemüht sich TTS – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung. Und zwar so, dass der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

6.2 Unvorhergesehene Änderungen während der Planung
TTS behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Flugzeugtyp, Fluggesellschaft, Ausflüge) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.
TTS behält sich bei durch das Unternehmen organsierten Inlandflügen das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. Der Name der neuen Fluggesellschaft wird Ihnen baldmöglichst mitgeteilt.
In seltenen Fällen ist TTS auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Safaris auch Hochwasser), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw.
TTS ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.

6.3 Kosten durch unvorhergesehene Änderungen während der Planung
Muss TTS eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von TTS eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 4.2 oder 5.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Ohne Ihre schriftliche Rücktrittser- klärung innert 5 Tagen gilt die Preiserhöhung als akzeptiert. Im Falle des Rücktrittes erhalten Sie Ihre Anzahlung abzüglich einer Unkostenpauschale von maximal 10% des Arrangementpreises zurück.

7. Gibt es während Ihres Reisearrangements Schwierigkeiten

7.1 Beanstandungen während der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Vertretung vor Ort oder dem entsprechenden Dienstleistungserbringer bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.
Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, die Beanstandung schriftlich oder in Textform (elektronisch) TTS gegenüber sobald wie möglich mitzuteilen. Vor Ort können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht oder anerkannt werden.

7.2 Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, ist TTS grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet.
Für den Fall, dass Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, wird Ihnen TTS bzw. unsere Vertretung vor Ort bei der Organisation der Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.

Entstehende Mehrkosten kann TSS nicht übernehmen. Beim Abschluss von Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 11.1 und 11.2) empfehlen wir eine Rückreisekostenversicherung einzuschliessen.

7.3 Rückvergütungen
Falls Sie bei Beanstandungen (siehe Punkt 7.1.) berechtigte Ansprüche anmelden wollen, so ist Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung unserer Vertretung an der Destination oder des Dienstleistungserbringer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei TTS einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

8. Pass, Visa, Impfungen und Versicherungen

8.1 Auf www.twendetanzania.ch finden Sie Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt des Buchungsabschlusses.
Allfällige später vor Reiseantritt bekannt werdende Änderungen wird Ihnen TTS mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.

8.2 TTS übernimmt keine Haftung für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist jede/r Reiseteilnehmerin/Reiseteilnehmer allein verantwortlich.

8.3 TTS empfiehlt ausdrücklich, eine Reiseversicherung abzuschliessen, welche die nicht in der Haftung (9) enthaltenen Punkte abdeckt.

9. Haftung

9.1 Allgemeine Hinweise
TTS verpflichtet sich, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen gemäss Ausschreibung im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.

9.2 Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
Unsere Haftung beschränkt sich, soweit zulässig, auf insgesamt den zweifachen Reisepreis und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
TTS übernimmt keine Haftung, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haftet TTS nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Safarireisen auch Hochwasser oder bei Trekking schlechte Wetterbedingungen) behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind. Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landrechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsumfang eingeschränkt. Die Leistungsbeschreibungen sind in diesen Fällen nicht verbindlich. Bei eingeschränkter Leistungserbringung im Falle eines solchen unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses oder höherer Gewalt, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt.

9.3 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse für Schäden aus Nichterfüllung oder nicht korrekter Vertragserfüllung, so gelten diese Beschränkungen als Ausschlüsse für die Haftung von TTS.
Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr). Eine weitergehende Haftung von TTS ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

9.4 Vor Ort gebuchte Ausflüge, Veranstaltungen, Sportangebote usw.
Auf Ihrer Reise ist es möglich, Ausflüge, Besichtigungen, Veranstaltungen, Sportangebote zusätzlich individuell zu buchen. Beachten Sie, dass TTS hier nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern auftritt. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen.
TTS kann deshalb für Ausflüge, Veranstaltungen, Sportangebote und Besichtigungen etc., die Sie während Ihres Aufenthaltes in Tanzania buchen, keine Haftung übernehmen.

9.5 Unfälle und Erkrankungen, Schwangerschaft
TTS übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde.
Bei Schwangerschaft sind Sie verpflichtet, vor der Buchung den Veranstalter zu informieren und sich über die Transportbedingungen der Airlines und Reedereien zu erkundigen. Dabei kann Ihnen TTS behilflich sein.
Wird Ihnen der Transport/die Einschiffung infolge Schwangerschaft verweigert, wird jegliche Haftung abgelehnt. In der Regel akzeptieren Reedereien Schwangere ab der 25. Woche nicht mehr.

9.6 Sachschäden
TTS übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstählen und Verlusten während einer Reise mit TTS. TTS empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

9.7 Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Flüge bzw. Gepäck innerhalb von Tanzania

10.1 Reisegepäck und Sportgeräte
In der Regel ist Ihr Gratis-Reisegepäck bei Inlandflügen mit den lokalen Fluggesellschaften auf 1 Gepäckstück mit höchstens 15 kg pro Person beschränkt. Bei den meisten Fluggesellschaften ist das 2. Gepäckstück kostenpflichtig.
Bitte beachten Sie auch die lokalen Bestimmungen des Flughafens betreffend Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck.

Auf den meisten Inlandflügen ist der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voran- meldung und gegen Gebühr.
Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden vor Ort einkassiert.

10.2 Elektronisches Flugticket/E-Ticket
Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, stellt TTS ausschliesslich E-Tickets aus. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus.

10.3 Verspätungen
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren. Infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten.

11. Versicherungen

11.1 Annullierungskosten-Versicherung
Bei Buchung wird der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung empfohlen.

11.2 Zusatzversicherungen / Reise-Assistance
Die Erfahrung zeigt, dass plötzliche Zwischenfälle Reisende schnell vor ungeahnte Schwierigkeiten stellen. TTS empfiehlt deshalb den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung.

Sollten Sie während Ihrer Ferien erkranken oder verunfallen, organisiert diese die Suche und Bergung, den Transport in ein Krankenhaus in Ihrem Reiseland oder den Transport zurück in die Schweiz.
Sehr zu empfehlen ist auch der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Sie deckt Kosten, die Ihnen bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks entstehen.

12. Datenschutz

12.1 Sammlung und Speicherung von Informationen
Für TTS ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. TTS hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetz- gebung.
Neben Ihren Kontaktangaben werden bei der Buchung zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen, Passkopie, Notfalladresse in der Schweiz, Allergien etc. sowie andere

Informationen, die Sie TTS zur Verfügung stellen. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während Ihrer Reise etc.) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden.

Personendaten werden von TTS nur solange aufbewahrt, wie es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten (insbesondere Aufbewahrungspflichten) oder sonst für die mit der Bearbeitung verfolgten Zwecke erforderlich ist.

12.2 Zwecke und Grundlagen
Die Zwecke und die Grundlagen der Bearbeitung sind die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen und die Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen.

12.3 Weitergabe an Dritte
Ihre Daten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für TTS nutzen, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgt. Es kann sein, dass Ihre Personendaten in Ländern und auf Server ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden. Folglich kann es sein, dass Ihre Personendaten in Länder, die über kein mit der Schweiz vergleichbares und damit über kein adäquates Datenschutzniveau verfügen, transferiert werden.
Ihre Daten dürfen an Kooperationspartner weitergegeben und von diesen Unternehmen im selben Ausmass genutzt werden, wie sie TTS nutzt, wie es also zur Geschäftsabwicklung notwendig ist oder vom geltenden Recht und namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird – oder auch wie die Daten zur Wahrung bzw. Durchsetzung berechtigter Interessen von TTS notwendig sind.
Um eine aktuelle Liste der eingesetzten Kooperationspartner zu erhalten, können Sie jederzeit kontaktieren.
Mit Ihrer Buchung erklären Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten zum Zweck der Geschäftsabwicklung durch TTS.
Ausserhalb der Geschäftsabwicklung gibt TTS keine persönlichen Daten ohne Einwilligung weiter (z.B. Verkauf / Vermittlung usw.).

12.4. Ihre Rechte
Sie können jederzeit Auskunft über die Bearbeitung Ihrer Personendaten bei uns verlangen. Ausserdem haben Sie das Recht, die über Sie bearbeiteten Personendaten korrigieren, löschen oder die Bearbeitung einschränken zu lassen. Basiert eine Datenbearbeitung auf Ihrer Einwilligung können Sie diese jederzeit gegenüber uns für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitungen wird durch einen allfälligen Widerruf nicht berührt.
Wir kommen diesen Begehren, vorbehältlich der Einhaltung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderer Vorschriften, nach.
Weiter haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde über die Datenbearbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu erheben. Für die Schweiz ist dies der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (www.edoeb.admin.ch).

13. Schlussbestimmungen

13.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand bei allfälligen Streitigkeiten ist Luzern. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

13.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung bzw. die Lücke wird durch eine gültige und durchsetzbare Regelung ersetzt, die aus der Sicht der Parteien wirtschaftlich der Zielsetzung, die mit der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verbunden war, am nächsten kommt.

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